Tipps für deine erste Steuererklärung

Erfolgreich durchstarten

Zusammengefasst: Sobald du eigenes Einkommen erzielst, ist es in den meisten Fällen erforderlich, eine Steuererklärung abzugeben, wobei bestimmte Freibeträge zu beachten sind. Darüber hinaus kann das Finanzamt unabhängig von deiner Situation explizit eine Steuererklärung von dir verlangen. Gewöhnlich musst du die Steuererklärung in den ersten sieben Monaten des Folgejahres einreichen.

Inhaltsverzeichnis

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Grundsätzlich hat jeder die Möglichkeit, freiwillig eine Steuererklärung einzureichen (zum Beispiel, wenn du Rückerstattungen für getätigte Ausgaben im Rahmen eines Studiums erwartest). Verpflichtend ist die Abgabe jedoch, wenn du selbstständig bist, eine Photovoltaikanlage betreibst, mehrere Minijobs gleichzeitig ausübst und dein jährliches Einkommen über dem Freibetrag (aktuell: EUR 12.250 für Singles) liegt. Des Weiteren musst du eine Steuererklärung einreichen, wenn du Lohnersatzleistungen (z.B. Kurzarbeitergeld) über EUR 410 im Jahr erhalten hast. Bei Verheirateten kann auch die Steuerklasse des Ehepartners dich gegebenenfalls zur Abgabe einer Erklärung verpflichten. Kapitalerträge, die nicht mit der Abgeltungssteuer abgegolten wurden (z.B. Zinsen auf Auslandskonten), sowie nicht versteuerte Einkünfte aus anderen Quellen (Mieten, Renten) über dem Freibetrag von EUR 410 hinaus, erfordern ebenfalls die Abgabe einer Steuererklärung.

Abgabefristen

Normalerweise musst du deine Steuererklärung bis zum 31. Juli des Folgejahres einreichen. Fällt der 31. auf einen Sonntag, gilt der nächste Werktag als Fristende. Sollte die Frist nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit, formlos eine Verlängerung zu beantragen. Wenn du für die Steuererklärung einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein beauftragst, verlängert sich die Standardfrist auf das Ende des Februars des übernächsten Jahres. Für freiwillige Steuererklärungen hast du übrigens vier Jahre Zeit, beginnend mit dem betreffenden Steuerjahr.

Was kann steuerlich abgesetzt werden?

Ausgaben, die steuermindernd geltend gemacht werden können, sind hauptsächlich die Werbungskosten. Alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit deiner beruflichen Tätigkeit stehen, wie beispielsweise die Fahrtkosten zum Arbeitsplatz oder Fortbildungskosten, können hier angegeben werden.

Darüber hinaus können unter dem Punkt “Sonderausgaben” weitere (private) Ausgaben steuermindernd abgesetzt werden. Das Finanzamt akzeptiert in der Regel unter anderem die Krankenversicherungsbeiträge, Spenden, Rentenversicherungsbeiträge, Unterhaltszahlungen sowie Kitagebühren und Ausgaben für das Erststudium.


Zusätzlich können unter dem Punkt “Außergewöhnliche Belastungen” im Einzelfall Ausgaben, beispielsweise im Rahmen der Pflege eines nahen Angehörigen, geltend gemacht werden. Auch Schäden durch Naturkatastrophen (z.B. die notdürftige Reparatur des Daches nach einem Sturm) oder Krankheitskosten (z.B. eine Beinprothese) können die Steuerlast mindern.


Schließlich können unter dem Punkt “Steuerermäßigungen” bestimmte Dienstleistungen ebenfalls steuermindernd geltend gemacht werden, wie beispielsweise die Modernisierung der Heizungsanlage.

Wichtige Informationen

Benötigte Unterlagen

Für deine erste Steuererklärung benötigst du mindestens deine Steuer-ID. Solltest du diese nicht mehr finden, kannst du dich einfach beim für dich zuständigen Finanzamt melden. Als Arbeitnehmer benötigst du deine Jahreslohnsteuerbescheinigung oder alle monatlichen Lohnbescheinigungen des betreffenden Jahres. Wenn du selbstständig bist, musst du gegebenenfalls eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen (alle deine Einnahmen und Ausgaben dokumentiert) oder eine Bilanz vorlegen (in der Regel erfolgt dies über den Steuerberater).

Falls du Ausgaben steuermindernd angeben möchtest, solltest du natürlich alle entsprechenden Nachweise (z.B. Krankenhausrechnungen und Quittungen) griffbereit haben. Wichtig: Diese musst du nicht zusammen mit der Steuererklärung einreichen. Allerdings kann das Finanzamt verlangen, dass du die entsprechenden Nachweise vorlegst. Außerdem bist du verpflichtet, die Nachweise mindestens fünf Jahre (bei Selbstständigen: zehn Jahre) aufzubewahren und gegebenenfalls vorzulegen.
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